AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen mediTUR
1. Leistungen von mediTUR
mediTUR tritt als Vermittler und Übermittler relevanter Daten zwischen Patient und Arzt/Klinik/Krankenhaus auf. Vertragspartner sind jedoch immer der Patient und der medizinische Dienstleister (Arzt/Klinik/Krankenhaus).
Weiterhin bietet mediTUR an, bei evtl. Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zu vermitteln und sich für die Rechte des Patienten einzusetzen.
2. Flug – und Hotelreservierungen
mediTUR wird Sie im Rahmen Ihrer medizinischen Reise dabei unterstützen, geeignete Flüge und Hotels zu finden. Wir sind jedoch kein Reiseveranstalter und können Ihnen daher nur Empfehlungen aussprechen.
Alle Flug- und Hotelreservierungen müssen vom Patienten selbst getätigt werden. Vertragspartner hier sind alleine der Patient und das jeweilige von ihm gebuchte Unternehmen.
3. Zustandekommen eines Vertrages
Mit der Übermittlung Ihrer Daten und Bilder (per Post, telefonisch oder per Email) an uns, zeigen Sie Interesse an einem Preisangebot und ermächtigen uns Ihre Daten an einen geeigneten medizinischen Dienstleister zur Erstellung eines Angebotes weiter zu leiten.
Daraufhin erhalten Sie von dem medizinischen Dienstleister über uns ein Preisangebot. Sobald Sie dieses Angebot schriftlich bestätigen und anschließend von uns eine Auftragsbestätigung erhalten, kommt ein Vertrag zustande.
4. Anzahlung und Abrechnung
Sollten Sie sich entschlossen haben, sich eine medizinische Dienstleistung über uns vermitteln zu lassen, wird innerhalb von 5 Werktagen nach unserer Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 300 Euro an mediTUR fällig.
Diese Anzahlung wird mit Ihrem Preisangebot direkt verrechnet. Die restliche Summe wird nach Ihrer Ankunft vor Ort vom jeweiligen medizinischen Dienstleister vor der Behandlung in Rechnung gestellt.
5. Stornierung oder Umbuchung
Vertragsstornierungen oder Umbuchungen sind jederzeit schriftlich möglich, jedoch mit Kosten verbunden.
Soweit bereits Flüge und Hotels verbindlich gebucht sind, können weitere Kosten seitens der Leistungserbringer anfallen, auf deren Höhe mediTUR keinen Einfluss hat.
Obwohl unsere Vermittlungstätigkeit dem Patienten gegenüber kostenfrei ist, entstehen trotzdem Kosten für unsere Partner vor Ort durch Vorleistungen wie z.B. Reservierung von Fahrservice, Krankenhauszimmer, Personal, OP-Räumlichkeiten usw.
Kurzfristige Stornierungen erzeugen daher Kosten, an denen sich der Patient beteiligen muss. Diese Stornokosten sind wie folgt gestaffelt:
- Bis 30 Tage vor Behandlungstermin = 100 Euro
- Weniger als 30 Tage vor Behandlungstermin = 200 Euro
- Patient tritt die Reise gar nicht an und storniert auch nicht = 300 Euro
Jede Umbuchung nach einer Auftragsbestätigung wird mit Kosten von 200 Euro von der vorab geleisteten Anzahlung verrechnet.
Sollte der Patient stornieren oder umbuchen wollen, so werden die jeweiligen Kosten mit der vorab geleisteten Anzahlung verrechnet. Eventuelle Differenzen werden erstattet.
6. Haftung
Alle medizinischen und logistischen Leistungen liegen in der Verantwortung des medizinischen Dienstleisters (Arzt/Klinik/Krankenhaus), insbesondere medizinische Eingriffe, die ärztliche Vor- und Nachbehandlung, Versorgung mit Medikamenten, Übersetzung vor Ort, Personenfahrten und medizinische Dokumentierung.
mediTUR haftet als Vermittler lediglich für die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem zwischen mediTUR und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis und somit nach den gesetztlichen Vorschriften für die sorgfältige Auswahl der medizinischen Dienstleister und die vertragsgemäße Weitergabe von Informationen.
7. Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreise in das Land des gebuchten medizinischen Dienstleisters für alle notwendigen Dokumente selbst verantwortlich sind und sich selbst vor Reiseantritt darüber informieren müssen.
Behandlungen die aufgrund mangelnder Vorbereitung durch den Patienten nicht angetreten werden können, werden mit Kosten wie bei einer Stornierung belastet.
8. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die
Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand Bayreuth, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt wird.
Diese Vereinbarung gilt auch für Klagen aus unerlaubter Handlung sowie für Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Gültigkeit oder dem Bestand dieses Vertrags.